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SFIV/SMUL: Neue Media Aktion
SFIV/SMUL: Neue Media Aktion
2012 – SFIV und SMUL präsentieren Neue Media-Aktion für das[…]
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Created on: 31.1.12
RSS dsfh Journal | 31.1.12 -
BVL: Sicherer Einkauf per Mausklick
BVL: Sicherer Einkauf per Mausklick
BVL stellt Projekt zur Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln vor[…]
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Vorsorgepflicht für Selbständige
Vorsorgepflicht für Selbständige
Bundessozialministerin von der Leyen will Vorsorgepflicht für SelbständigeBerlin (Redaktion/17.1.2012) -[…]
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Arbeit und Soziales: Änderungen 2012
Arbeit und Soziales: Änderungen 2012
Das ändert sich im neuen JahrBerlin (Redaktion/12.1.2012) - Übersicht über[…]
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GfK-Studie: Kaufkraft 2012 stagniert
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Konsumpotenzial in Deutschland stagniert 2012Nürnberg (Redaktion/6.1.2012) - Im Jahr 2012[…]
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| Finanzamt: Auch amtliche Fehler verjähren |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Samstag, den 04. Februar 2012 um 22:04 Uhr |
Finanzamts-Panne macht Steuerzahler reich - Mann bekam versehentlich 80.000 Euro erstattetKöln (Redaktion/03.02.2012) - Ein Steuerzahler hat versehentlich vom Finanzamt statt ein paar Hundert Euro Steuerrückerstattung 80.000 Euro erhalten. Der Bundesfinanzhof (BFH) http://bundesfinanzhof.de hat entschieden, das Fehler des Finanzamtes verjähren können. Der Mann darf nun den Betrag behalten. Fünf Jahre Verjährungsfrist - Der BFH hat durch Urteil entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt. Auf den Zeitpunkt der Änderung der Anrechnungsverfügung kommt es nicht an. Im zugrunde liegenden Fall hatte das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid aufgrund eines eigenen Fehlers den zehnfachen Betrag der für den Steuerpflichtigen abgeführten Lohnsteuern (auf die festgesetzte Einkommensteuer) angerechnet und eine entsprechend hohe Steuererstattung ausgezahlt, die der Steuerpflichtige stillschweigend vereinnahmte. "In diesem Fall wurde ein falscher Bescheid vom Finanzamt ausgestellt. Der Bürger ist nicht verpflichtet, auf diesen Fehler aufmerksam zu machen", so Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln http://www.rak-koeln.de.. "Anders wäre die Sache gelaufen, wenn das Finanzamt innerhalb der Frist auf den Fehler gekommen wäre. Dann hätte der Betroffene das Geld sehr wohl zurückzahlen müssen", ergänzt Huff. Rechtssicherheit - Erst mehr als fünf Jahre danach erkannte das Finanzamt seinen Fehler und verlangte den zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrag zurück. Der BFH hat das Urteil des Finanzgerichts, das diese Rückforderung für rechtens gehalten hatte, aufgehoben. "Nach Ablauf der Verjährungsfrist soll Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige aufgrund der Steuerfestsetzung unter Berücksichtigung anzurechnender Vorauszahlungen zu zahlen hat und was ihm zu erstatten ist. Das Finanzamt darf deshalb nach Ablauf der Frist keine Zahlungsansprüche mehr geltend machen, ebenso wenig wie der Steuerpflichtige noch verlangen könnte, dass auf die festgesetzte Steuer nachträglich etwas angerechnet und erstattet wird", heißt es im BFH-Urteil. Quelle: pte / Foto: pixelio.de/D. Schütz |
| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 04. Februar 2012 um 22:10 Uhr |












Finanzamts-Panne macht Steuerzahler reich - Mann bekam versehentlich 80.000 Euro erstattet