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Bäcker klagen gegen LIDL PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Redaktion   
Mittwoch, den 23. November 2011 um 22:32 Uhr
Klage eingereicht: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks geht gerichtlich gegen LIDL vor

Berlin (Redaktion/22.11.2011) - Nachdem auf die Abmahnung keine Reaktion erfolgte, steht LIDL nun die Klage ins Haus.


Nach wie vor vertreibt der Discounter falsch deklarierte Produkte unter den Namen „Roggenmischbrot“, „Mehrkornbrot“ und „Weizenmischbrot“ in seinem Sortiment. Die Quittung für sein wettbewerbswidriges Verhalten bekam der Konzern am  Mittwoch, den 16. November 2011, als ihm die entsprechende Klageschrift auf Antrag des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks zugestellt wurde.

„Jeder Wettbewerber muss sich an den geltenden Regeln messen lassen. Nur so hat der Verbraucher eine objektive Vergleichbarkeit. Insofern ist die Rechtslage klar”, kommentiert Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.

Mit der Klage gegen LIDL geht der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks bereits zum zweiten Mal gerichtlich gegen einen großen Lebensmitteldiscounter vor.

„Gleiches Recht für alle. Jeder Handwerksbäcker schafft es, sich bei seinen Brotrezepten an die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches zu halten. Backwarenproduzenten, die dies zu schwierig finden, sollten vielleicht einfach kein Brot verkaufen“, fügt RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, hinzu.

Quelle: baeckerhandwerk.de 
 

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