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FleiFood 2011 - SMUL teilt Konditionen für Teilnahme am Gemeinschaftsstand mit PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Redaktion   
Samstag, den 09. April 2011 um 10:30 Uhr


FleiFood 2011 - SMUL teilt Konditionen für Teilnahme am Gemeinschaftsstand mit


Dresden (Redaktion/8.5.2011) - Das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) organisiert gemeinsam mit dem Sächsischen Fleischer-Innungs-Verband (SFIV) für die FleiFood 2011 einen Gemeinschaftsstand der sächsischen Ernährungswirtschaft und des sächsischen Fleischerhandwerks.


Dies teilte das Ministerium unter dem Datum vom 5. April 2011 der Geschäftsstelle des SFIV jetzt mit. Die SFIV-Redaktion stellt die Dokumente im Downloadbereich der FleiFood hier auf dieser Seite zum allgemeinen Abruf für alle interessierten Betriebe aus dem Fleischerhandwerk zur Verfügung.

Gleichzeitig sind in diesem Schreiben die Konditionen und Teilnahmebedingungen festgelegt, zu denen sich Unternehmen mit einem beigelegten Anmeldeformular als Aussteller an der Messe beteiligen können. Zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand berechtigt sind, laut beigelegten Allgemeinen Teilnahmebedingungen,  Firmen sowie Verbände und Vereine aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Unternehmens- oder Betriebssitz im Freistaat Sachsen, sofern sie Erzeugnisse der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft präsentieren.

In dem Schreiben des SMUL an den SFIV  heißt es, die FleiFood vom 4.bis 6. September 2011 in Leipzig sei eine wichtige Branchenplattform für das Fleischerhandwerk. In diesem Jahr starte die Messe mit einem neuen Konzept - der Bündelung von FleiFood, Le Gourmet und Gäste-Messe zu einem Genießerevent mit dem Motto "Messen mit Raffinessen".

Erwartet würden dadurch mehr Besucher, neue Zielgruppen und eine stärkere Medienpräsenz. Ausstellungsbereiche seien Arbeits- und Betriebstechnik, Gewürze, Hilfsstoffe und Hilfsmittel, Einrichtung und Ausrüstung für das Fachgeschäft sowie FleiFood-Raffinessen und Dienstleistungen.

Der von SMUL und SFIV zu Teilnahmebedingungen des Ministeriums gemeinsam organisierte Gemeinschaftsstand der sächsischen Ernährungswirtschaft und des Fleischerhandwerks sehe eine Fläche von circa 60 m² für das Fleischerhandwerk vor. Für Gäste und Kunden der Aussteller stünden ein Sitz- und Kommunktaionsbereich kostenlos zur Verfügung.

Der sächsische Gemeinschaftsstand gliedere sich in Ausstellungseinheiten von 10 m² inklusive eines gemeinsamen Lagers. Die Eigenbeteiligung pro Unternehmen und pro 10 m² Standeinheit sind je nach Unternehmensgröße zwischen 250 und 1000 € gegliedert.

Anmeldeschluss für beteiligungswillige Aussteller ist laut Schreiben des SMUL der 26.4.2011, der auf Bitte des SFIV bis zum 3.5.2011 ausgedehnt wurde. Ein Anmeldebogen ist, wie oben gesagt, auf dieser Seite im Bereich FleiFood zum Herunterladen vorbereitet.

Die SFIV-Geschäftsstelle hat inzwischen per Rundmeldung die Kollegenbetriebe von dieser Teilnahmemöglichkeit und den Teilnahmebedingungen für de FleiFood-Gemeinschaftsstand informiert und die Kollegen zu einer Messeteilnahme als Aussteller eingeladen.

Weitere Fakten in der Ausschreibung sind:

Die Ausstellungseinheit von 10 m² umfasst nachfolgende Leistungen:
-    Flächenmiete,
-    1 Counter (Aufschrift "Sachsen genießen") Maße - B/H/T: ca. 100x100x50 cm mit Firmierung und  2 Regalborde je Aussteller,
-    Teppichboden und Beleuchtung der Standfläche,
-    ein gemeinsames Lager mit
Garderobenleisten, Regalböden, 1 Doppelspüle mit Boiler und abschließbare Spindsäule,
-    Katalogeintrag,
-    Kommunikationspauschale, diese beinhaltet u.a. Gutscheine in unbegrenzter An-zahl, die zu Kundenpflege und/oder Neugewinnung ohne weitere Zusatzkosten versandt werden können,
-    Dekoration des Gemeinschaftsstandes mit Werbemitteln „Sachsen genießen“ und die Bereitstellung von Werbemitteln,
-    Reinigung und Müllentsorgung und
-    die Nutzung des Kommunikationsbereiches.

Zusätzliches Mobiliar, Strom- oder Wasseranschlüsse können selbstverständlich ver-mittelt werden. Die Kosten für diese zusätzliche Ausstattung sind von den Firmen selbst zu tragen.

Der sächsische Gemeinschaftsstand wird über das Gemeinschaftsmarketing des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft gefördert. Die Eigenbeteiligung der Firmen an den Standkosten ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 11. April 2011 um 05:24 Uhr
 

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