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Schutz vor Kostenfallen im Internet PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Redaktion   
Freitag, den 04. Februar 2011 um 23:59 Uhr
Neue Webseite www.vorsicht-im-netz.de gibt Verbrauchern wertvolle Tipps

Berlin (Redaktion/3.2.2011) - Immer wieder fallen Verbraucherinnen und Verbraucher beim Surfen im Internet auf vermeintlich kostenlose Online-Angebote herein.


Wie man Internet-Kostenfallen erkennen kann und wie man sich am besten verhält, wenn man in eine solche Falle getappt ist, erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher auf der seit heute freigeschalteten Webseite www.vorsicht-im-netz.de. "Wer weiß, wie solche Abofallen funktionieren, kann sich dagegen schützen", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Berlin. Als Reaktion auf die wachsende Zahl von Betrugsfällen im Internet hat das Bundesverbraucherministerium seine Informationsoffensive verstärkt.

Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck an einer gesetzlichen Regelung für eine "Button-Lösung", um Verbraucher vor ungewollten Vertragsabschlüssen im Netz wirksam zu schützen. "Die Button-Lösung ist ein wichtiges Element, um trickreich gestaltete Internetseiten zu bekämpfen, auf denen Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden. Die Verbraucher müssen so schnell und so umfassend wie möglich vor Abzocke geschützt werden", sagte Aigner. Das Bundesverbraucherministerium hat gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt. Auch auf EU-Ebene wurden die ersten Weichen für die Einführung einer Button-Lösung gestellt.

Die neue Webseite ist Teil der Informationskampagne des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland in Kehl und wird vom Bundesverbraucherministerium gefördert. Unter der Internetadresse www.vorsicht-im-netz.de finden Verbraucherinnen und Verbraucher alle wichtigen Informationen zu Kostenfallen. Diese Informationen werden sowohl in Textform, als auch durch Videos und eine Flash-Präsentation vermittelt. In einem Quiz können Erwachsene und Jugendliche ihr Wissen testen.

Internetkostenfallen sind Internetangebote, die so trickreich gestaltet sind, dass deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar ist. Die hinter Internetkostenfallen stehende "Geschäftsidee" besteht vielfach darin, eine Sammlung von Informationen auf der entsprechenden Website gegen eine versteckte Gebühr zur Verfügung zu stellen. Die Gebühr bezieht sich dabei nicht auf den Erwerb der einzelnen Information oder Software, sondern auf die Dienstleistung des gesammelten Bereitstellens. Schon die Nutzungsmöglichkeit der Datenbank soll kostenpflichtig sein.

Einige Anbieter bieten auch open-source-Software, also grundsätzlich kostenlose Software, auf ihren Seiten an, für deren Bereitstellung sie dann Gebühren fordern.

Internetseiten mit Kostenfallen sind so trickreich gestaltet, dass deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Besonders irreführend dabei ist, dass vergleichbare Informationen im Internet sonst kostenlos erhältlich sind. Höchste Vorsicht ist besonders dann geboten, wenn man zur Angabe persönlicher Daten, wie Name, Adresse, Telefonnummer oder Bankdaten, aufgefordert wird

Hintergrund zur gesetzlichen "Button-Lösung" - Mit der von der Bundesregierung geplanten Buttonlösung werden dem Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags im Internet durch einen Hinweis die Kosten komprimiert und deutlich vor Augen geführt. Außerdem muss dokumentiert werden, dass der Verbraucher diesen Hinweis zur Kenntnis genommen hat. Der auf Betreiben des Bundesverbraucherministeriums entstandene Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Bekämpfung von Abo-Fallen wird voraussichtlich noch in diesem Frühjahr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Im Rahmen der Verhandlungen über die geplante EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher stehen die Aussichten für die Einführung einer Button-Lösung auf europäischer Ebene gut. Der Rat einigte sich Anfang Januar 2011 grundsätzlich auf die Einführung einer Button-Regelung. Deutschland hat hinsichtlich der Ausführung allerdings Vorbehalte deutlich gemacht und wird im weiteren Verfahren auf Verbesserungen dringen.

Quelle: BMELV
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 05. Februar 2011 um 00:07 Uhr
 

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