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SFIV/SMUL: Neue Media Aktion
SFIV/SMUL: Neue Media Aktion
2012 – SFIV und SMUL präsentieren Neue Media-Aktion für das[…]
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RSS dsfh Journal | 31.1.12 -
BVL: Sicherer Einkauf per Mausklick
BVL: Sicherer Einkauf per Mausklick
BVL stellt Projekt zur Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln vor[…]
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Vorsorgepflicht für Selbständige
Vorsorgepflicht für Selbständige
Bundessozialministerin von der Leyen will Vorsorgepflicht für SelbständigeBerlin (Redaktion/17.1.2012) -[…]
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Arbeit und Soziales: Änderungen 2012
Arbeit und Soziales: Änderungen 2012
Das ändert sich im neuen JahrBerlin (Redaktion/12.1.2012) - Übersicht über[…]
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GfK-Studie: Kaufkraft 2012 stagniert
GfK-Studie: Kaufkraft 2012 stagniert
Konsumpotenzial in Deutschland stagniert 2012Nürnberg (Redaktion/6.1.2012) - Im Jahr 2012[…]
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| Änderungen 2011 - Energiesparlampen |
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| Geschrieben von: Redaktion |
| Donnerstag, den 03. Februar 2011 um 10:15 Uhr |
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Dresden/Brüssel (Redaktion/2.2.2011) - Seit 2009 sind klare 100-Watt-Glühlampen nicht mehr auf dem Markt, zum 1. September 2010 folgten Glühlampen mit mindestens 75 Watt. Zum 1. September 2011 werden solche mit mindestens 60 Watt folgen. 2012 sollen dann die 25- und 40-Watt-Modelle folgen. Matte Glühbirnen sind wegen ihrer besonders hohen Ineffizienz bereits aus den Geschäften verschwunden. Eine neue Kennzeichnungspflicht soll ab dem 1. September 2011 für mehr Durchblick im Lampendschungel sorgen. Auf den Verpackungen soll dann beispielsweise die Farbtemperatur vermerkt sein. Liegt die Farbtemperatur unter 3300 Grad Kelvin, leuchtet die Energiesparlampe in Warmweiß. Wenn es länger als eine Sekunde dauert, bis das Leuchtmittel 60 Prozent seines Lichtstroms abgibt, muss auch dies auf der Packung stehen. Viele der Angaben sind allerdings nach wie vor schwer verständlich. Die deustchen Verbraucherzentralen plädieren daher für ein neutrales Siegel wie den „Blauen Engel“. Das Umweltbundesamt (UBA) hat erst kürzlich einen neuen Beleg für Gesundheitsgefahren durch entweichendes Quecksilber bei zerbrochenen Energiesparlampen veröffentlicht. Die Tests des UBA mit zerbrochenen Energiesparlampen hatten ergeben, dass die Quecksilberwerte bis zu fünf Stunden lang zwanzig Mal höher sind als zulässig. Verbraucher sollten deshalb beim Einkauf Energiesparlampen mit einer Kunststoffummantelung wählen. Keinesfalls dürfen Energiesparlampen im Hausmüll entsorgt werden – sie gehören in den Sondermüll. Hier sollte eine Rücknahmeverpflichtung des Handels eingeführt werden. Quelle. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. / Foto: Rita Köhler / pixelio.de |











