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SFIV/SMUL: Neue Media Aktion
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2012 – SFIV und SMUL präsentieren Neue Media-Aktion für das[…]
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BVL: Sicherer Einkauf per Mausklick
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BVL stellt Projekt zur Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln vor[…]
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Vorsorgepflicht für Selbständige
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Bundessozialministerin von der Leyen will Vorsorgepflicht für SelbständigeBerlin (Redaktion/17.1.2012) -[…]
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Arbeit und Soziales: Änderungen 2012
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Das ändert sich im neuen JahrBerlin (Redaktion/12.1.2012) - Übersicht über[…]
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GfK-Studie: Kaufkraft 2012 stagniert
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Konsumpotenzial in Deutschland stagniert 2012Nürnberg (Redaktion/6.1.2012) - Im Jahr 2012[…]
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| Haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt |
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| Geschrieben von: Redaktion |
| Donnerstag, den 02. Februar 2012 um 22:11 Uhr |
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse begünstigtNeustadt a. d. W. (Redaktion/1.2.2012) - Auch Bewohner von Eigentumswohnungen können Handwerkerleistungen beim entsprechenden Ausweis in der WEG Abrechnungen in Abzug bringen. Mieter können Handwerkerleistungen ebenfalls in Abzug bringen, wenn diese in der Nebenkostenabrechnung entsprechend ausgewiesen sind Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert. Seit 2009 sind die begünstigten Tatbestände wie folgt zusammengefasst. Art der begünstigten Tätigkeit
1. Private Handwerkerleistungen Die handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen müssen in einem innerhalb der EU oder des EWR liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Neubaumaßnahmen sind nicht begünstigt. Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen u. a.
Auch Bewohner von Eigentumswohnungen können Handwerkerleistungen beim entsprechenden Ausweis in der WEG Abrechnungen in Abzug bringen. Mieter können Handwerkerleistungen ebenfalls in Abzug bringen, wenn diese in der Nebenkostenabrechnung entsprechend ausgewiesen sind. Der Materialanteil bzw. die Lieferung von Waren gehört nicht zu den begünstigten Aufwendungen. Die Arbeitskosten einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten sind begünstigt. Die Umsatzsteuer ist je nachdem auf welchen Posten sie sich bezieht, abzugsfähig oder nicht abzugsfähig (Aufteilung). Zahlungen müssen unbar geleistet werden; Barzahlungen sind nicht begünstigt. Zur Vermeidung von Nachfragen sollte auch eine Kopie des Überweisungsträgers der Steuererklärung beigefügt werden. Die Doppelförderung war bislang für das CO2 - Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank ausgeschlossen. Ab 2011 ist der Ausschluss der Doppelförderung erweitert worden. Maßnahmen, die öffentlich durch zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gefördert werden, sind von der Begünstigung nach § 35 a EStG ausgeschlossen. 2. Haushaltshilfe Mini-Job § 35 a Abs. 1 EStG Für Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten mit Arbeitsentgelt bis 400 EUR wird in der Regel das sog. Haushaltsscheckverfahren angewendet. Der Arbeitnehmer wird bei der Bundesknappschaft angemeldet. Es fallen folgende Nebenkosten zu Lasten des Arbeitgebers an (Werte für 2011): 5,00 % zur Krankenversicherung, 5,00 % zur Rentenversicherung, 1,60 % Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, 0,60 % Umlage für Krankheit (Umlage U1), 0,14 % Umlage für Schwangerschaft/Mutterschaft (Umlage U2) Summe = 12,34 % und 2,00 % ggf. pauschale Lohnsteuer 3. Die einleitende Übersicht fasst mehrere Tatbestände zusammen, die sich einen gemeinsamen Aufwendungshöchstbetrag von 20.000 EUR teilen. Dies entspricht einer Steuerermäßigung von 4.000 EUR (20.000 EUR x 20 %). Zum einen sind haushaltsnahe, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begünstigt, ebenso wie auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Ein bestimmter Schweregrad der Pflegebedürftigkeit wird vom Gesetz nicht gefordert. Ferner sind allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt, die keine Handwerkerleistungen darstellen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören somit Aufwendungen für
Quelle: Lohnsteuerhilfeverein |












Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse begünstigt