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SFIV/SMUL: Neue Media Aktion
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2012 – SFIV und SMUL präsentieren Neue Media-Aktion für das[…]
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Created on: 31.1.12
RSS dsfh Journal | 31.1.12 -
BVL: Sicherer Einkauf per Mausklick
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BVL stellt Projekt zur Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln vor[…]
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Vorsorgepflicht für Selbständige
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Bundessozialministerin von der Leyen will Vorsorgepflicht für SelbständigeBerlin (Redaktion/17.1.2012) -[…]
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Arbeit und Soziales: Änderungen 2012
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Das ändert sich im neuen JahrBerlin (Redaktion/12.1.2012) - Übersicht über[…]
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GfK-Studie: Kaufkraft 2012 stagniert
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Konsumpotenzial in Deutschland stagniert 2012Nürnberg (Redaktion/6.1.2012) - Im Jahr 2012[…]
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| Aldi ohne Handwerkswerbung |
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| Geschrieben von: Redaktion |
| Mittwoch, den 09. November 2011 um 16:37 Uhr |
Aldi verzichtet künftig auf HandwerkswerbungFrankfurt am Main (Redaktion/9.11.2011) - Im Streit zwischen dem Deutschen Fleischer-Verband (DFV) und Aldi Süd über die Werbung für die Wurst der Discount-Marke „Meine Metzgerei“ zeichnet sich eine Einigung ab. Wie einem Pressetext des Deutschen Fleischer-Verbandes zu entnehmen ist, sichert Aldi zu, künftig in Werbeaussagen auf den Begriff „Handwerk“ zu verzichten, wenn es sich bei den beworbenen Artikeln um Industrieprodukte handelt. In einem heute verbreiteten Pressetext des DFV heißt es dazu weiter, Aldi Süd reagiert damit auf eine Abmahnung des Deutschen Fleischer-Verbands, der die Werbung des Discounters in diesem Zusammenhang als wettbewerbswidrig angesehen hatte. Nach Auffassung des DFV wird insbesondere mit Aussagen wie „Nach guter handwerklicher Tradition hergestellt“ der Unterschied zwischen Industrie und Handwerk verschleiert. Dem Verbraucher wird, so der Verband weiter, damit bewusst das falsche Bild eines handwerklich hergestellten Erzeugnisses vorgetäuscht. Dieser Rechtsauffassung widersprach Aldi zwar, hat aber dennoch eine entsprechende Erklärung abgegeben, um einen langwierigen Rechtsstreit zu verhindern. DFV-Präsident Heinz-Werner Süss sagte zu dieser Anerkennung des Unterschieds zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung: „Wir beklagen seit langem, dass Industrie und Lebensmitteleinzelhandel gegenüber dem Verbraucher oftmals den falschen Eindruck erwecken, handwerklich hergestellte Produkte anzubieten. Es besteht jedoch ein substanzieller Unterschied zwischen industrieller und handwerklicher Fertigung, der Verbraucher darf hier nicht getäuscht werden.“ Insbesondere die Erklärung des Discounters, künftig auf den Handwerksbegriff zu verzichten, wenn für industriell gefertigte Produkte geworben wird, hat nach Angaben des DFV den Ausschlag gegeben, den Wettbewerbsverstoß nicht weiter zu verfolgen. Hintergund: Aldi verzichtet auf Handwerkswerbung - Der Deutsche Fleischer-Verband hatte bereits auf seinen 121. Verbandstag im sächsichen Radebeul vor wenigen Wochen über die Abmahnung an Aldi informiert, in der er eine Werbung des Discounters als wettbewerbswidrig moniert hatte. Inzwischen wurde dieser Rechtsstreit beigelegt. Aldi hat sich in einer Erklärung dazu verpflichtet, industriell hergestellte Produkte künftig nicht mehr mit dem Begriff „Handwerk“ oder Ableitungen aus diesem Begriff zu bewerben. Auf diese Erklärung hin hat der DFV seine Abmahnung zurückgezogen. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so seine Ausführungen, hätte der DFV kein Ergebnis erzielen können, das weitergeht. Das Wettbewerbsrecht gibt nur wenig Spielraum, um solche Werbeaussagen eindämmen zu können. Aus diesem Grund können auch nicht alle störenden Aussagen aus der Aldi-Werbung eliminiert werden. Die Aldi-Marke „Meine Metzgerei“ ist rechtlich ebenso unangreifbar wie die Aussage „aus eigener Schlachtung“. Nur die Gesamtschau der Werbung, die der DFV angegriffen hat, in Verbindung mit der Verwendung des Begriffs „handwerkliche Tradition“ hat dem DFV überhaupt einen Ansatz zum juristischen Vorgehen gegeben. Nach eingehender Beratung und gründlicher Abstimmung mit dem DFV Anwalt hat sich das Präsidium des DFV nun dazu entschlossen, das Angebot Aldis anzunehmen, und gegen die jetzt vorliegende Absichtserklärung auf eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zu verzichten. Ausschlaggebend hierfür war, durch die Erklärung erstmals von einem großen Unternehmen des Einzelhandels bzw. Discounts etwas Schrftliches vorliegen zu haben, dass es einen Unterschied zwischen industrieller und handwerklicher Fertigung gibt, der zu respektieren ist. Aktuell gibt nach DFV Auffassung die „Einigung“ die Möglichkeit, in der Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass Industrieprodukte nichts mit Handwerk zu tun haben. Die DFV Aussage, dass handwerkliche Produktion nichts mit industrieller Massenfertigung zu tun hat, konnte auf breiter Fläche öffentlich platziert werden. |












